AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für LUXVIS CGI & Visual Arts

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Anwendbarkeit dieser AGB an. Abweichende Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form rechtswirksam. Diese AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Vermittlers.

§ 2 Urheberrechtliche Bestimmungen

  1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den erstellten 3D-Modellen, Visualisierungen, Animationen, KI-generierten Texten und sonstigen Werken stehen LUXVIS zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache, nicht exklusive und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflage, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.). Im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Der Vertragspartner erwirbt nur so viele Rechte, wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung, nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
  2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Homepage, E-Mail etc.) verpflichtet, den Copyrightvermerk im Sinne des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), unmittelbar beim Werk und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen: © LUXVIS – CGI & VISUAL ARTS.
  3. Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Verwendungshonorars und ordnungsgemäßer Herstellerbezeichnung/Namensnennung (siehe Punkt 2.2.).
  4. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
  5. Im Falle einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.
  6. LUXVIS darf die erstellten Werke uneingeschränkt zu eigenen Werbezwecken nutzen. Wenn eine Publikation aus Gründen wie Geheimhaltung nicht erfolgen darf, muss der Auftraggeber dies im Vorfeld schriftlich mitteilen, inklusive des Umfangs und Zeitpunkts der möglichen Veröffentlichung.
  7. Die Rechte an den KI-generierten Texten verbleiben bei LUXVIS. Der Auftraggeber erhält eine Nutzungslizenz für den vereinbarten Zweck.

§ 3 Eigentum am 3D Datenmodell und weiteren digitalen Inhalten

  1. Das Eigentumsrecht am 3D-Datenmodell, an den erstellten Animationen und anderen digitalen Inhalten steht LUXVIS zu. Der Vertragspartner erhält eine Nutzungsbewilligung im Umfang des Punktes 2.1., sofern nicht anders vereinbart.
  2. LUXVIS archiviert 3D-Datenmodelle und andere digitale Inhalte ohne Rechtspflicht. Im Falle von Verlust oder Beschädigung hat der Vertragspartner keine Ansprüche.

§ 4 Verlust und Beschädigung

  1. Im Falle von Verlust oder Beschädigung von 3D-Modellen, Animationen oder anderen digitalen Inhalten haftet LUXVIS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf das eigene Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung des 3D-Modells oder der betroffenen digitalen Inhalte beschränkt (sofern und soweit dies möglich ist). Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§ 5 Leistung und Gewährleistung

  1. LUXVIS wird den Auftrag sorgfältig ausführen und kann diesen auch durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist LUXVIS hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.
  2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. LUXVIS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von LUXVIS liegen, wie die rechtzeitige Bereitstellung von Daten.
  4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
  5. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
  6. Im Falle der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch LUXVIS zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von LUXVIS abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.

§ 6 Werklohn

  1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht LUXVIS ein Werklohn (Honorar) nach ihrem jeweiligen Arbeitsaufwand zu.
  2. Das Honorar ist auch dann zu zahlen, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. In diesem Fall werden keine Preisreduktionen gewährt.
  3. Änderungen, die vom Vertragspartner während der Durchführung der Arbeiten gewünscht werden, gehen zu seinen Lasten.
  4. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten, ebenso wenig wie überdurchschnittlicher organisatorischer Aufwand oder Besprechungsaufwand.
  5. Nimmt der Vertragspartner aus welchen Gründen auch immer Abstand von der Durchführung des Auftrags, steht LUXVIS mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Falle unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
  6. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7 Veröffentlichungshonorar

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht LUXVIS im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
  2. Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen gelten die Ansprüche nach § 87 UrhG unabhängig von einem Verschulden. Im Falle der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.

§ 8 Zahlung

  1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in Höhe von 25% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung LUXVIS vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
  2. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten Zinsen und Zinseszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.
  3. Mahnspesen und die Kosten anwaltlicher Intervention (auch außergerichtlich) gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  4. Soweit gelieferte Schaubilder oder Animationen in das Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

§ 9 Haftungsausschluss für das Hosting von Präsentationsseiten

  1. Das Hosting von Präsentationsseiten erfolgt als kostenloser Service und wird in unserem eigenen Portfolio gehostet. Wir übernehmen keine Haftung für Ausfälle oder Unterbrechungen des Dienstes.
  2. Die Präsentationsseiten werden voraussichtlich mindestens 6 Monate lang verfügbar sein, jedoch kann die Verfügbarkeit nicht garantiert werden.

§ 10 Zusätzliche Bestimmungen für KI-gestützte Präsentationen

  1. LUXVIS behält sich das Recht vor, die KI-Technologie und deren Funktionen jederzeit anzupassen oder zu ändern.
  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten Inhalte, die durch die KI-Sprecherin wiedergegeben werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von LUXVIS. Im Falle der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
  2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; eine Haftung für andere als Personenschäden wird ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen gilt deutsches Recht, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
  3. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
  4. Diese AGB gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Die Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
  5. Diese AGB gelten für auftragsgemäß hergestellte Schaubilder oder Animationen sinngemäß, unabhängig vom angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DV etc.).


©2016 LUXVIS CGI & VISUAL ARTS